Großer korinthischer Aryballos aus dem 6. Jahrhundert vor Christus mit Resten polychromer Bemalung (Vierpass- oder Vierblattornament noch erkennbar).

Aryballoi wurden zur Aufbewahrung von aromatischen Flüssigkeiten, insbesondere Salbölen, genutzt. In der Funktion ist der Aryballos vergleichbar dem Alabastron und dem Lydion. Während das Alabastron von Frauen verwendet wurde, ist der Aryballos ein Salbgefäß für Männer und diente hauptsächlich Athleten zur Pflege des Körpers. Aryballoi wurden an einem Riemen am Handgelenk getragen und enthielten teils reines Öl, teils Duftöle. Der Name Aryballos bezeichnet eigentlich den Lederbeutel, in dem das Fläschchen normalerweise steckte.

Das Objekt ist intakt, nur wenige kleine Chips.

Erworben 2024 im dt. Kunsthandel (G. Hirsch Nachfolger, München), davor seit 1980 in dt. Privatsammlung.

Großer korinthischer Aryballos aus dem 6. Jahrhundert vor Christus mit Resten polychromer Bemalung (Vierpass- oder Vierblattornament noch erkennbar).

Aryballoi wurden zur Aufbewahrung von aromatischen Flüssigkeiten, insbesondere Salbölen, genutzt. In der Funktion ist der Aryballos vergleichbar dem Alabastron und dem Lydion. Während das Alabastron von Frauen verwendet wurde, ist der Aryballos ein Salbgefäß für Männer und diente hauptsächlich Athleten zur Pflege des Körpers. Aryballoi wurden an einem Riemen am Handgelenk getragen und enthielten teils reines Öl, teils Duftöle. Der Name Aryballos bezeichnet eigentlich den Lederbeutel, in dem das Fläschchen normalerweise steckte.

Das Objekt ist intakt, nur wenige kleine Chips.

Erworben 2024 im dt. Kunsthandel (G. Hirsch Nachfolger, München), davor seit 1980 in dt. Privatsammlung.

Kultur
Altgriechisch
Name of object
Aryballos
Jahrhundert/ Zeitraum
575-500 v. Chr.
Herkunft
Auktionshaus
Herkunftsland
Griechenland
Material
Keramik
Zustand
Sehr gut
Height
63 mm
Width
66 mm
Tiefe
66 mm

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Disclaimer

Der Verkäufer garantiert und kann belegen, dass das Objekt legal erworben wurde. Der Verkäufer wurde von Catawiki darüber informiert, dass er die Unterlagen, die gemäß den Gesetzen und Vorschriften seines Landes erforderlich sind, zur Verfügung stellen muss. Der Verkäufer garantiert, dass er berechtigt ist, das Objekt zu verkaufen/auszuführen. Der Verkäufer wird dem Käufer alle Informationen, die zur Provenienz des Objekts vorliegen, zur Verfügung stellen. Der Verkäufer versichert, dass alle erforderlichen Genehmigungen eingeholt wurden/werden. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über etwaige Verzögerungen bei der Einholung dieser Genehmigungen informieren.

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